Gericht stoppt BfV-Einstufung: AfD vorerst nicht mehr als rechtsextremistisch eingestuft
AfD gewinnt Eilbeschwerde gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt BfV-Einstufung: AfD vorerst nicht mehr als rechtsextremistisch eingestuft
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht mehr als bestätigte rechtsextremistische Organisation einordnen. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Einstufung vorläufig blockiert, auch wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten über mutmaßliche verfassungsfeindliche Aktivitäten der politischen Partei.
Das BfV hatte die AfD bereits in früheren Jahren als Verdachtsfall für Rechtsextremismus eingestuft. Diese Bewertung wurde im Mai 2024 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt, das konkrete Belege für eine feindselige Haltung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund anführte. Im Mai 2025 stufte die Behörde die Partei nach einer ausführlichen Prüfung schließlich als bestätigt rechtsextrem ein – mit Verweis auf anhaltende Angriffe auf die demokratische Ordnung Deutschlands.
Der Schritt erfolgte nach früheren Maßnahmen gegen AfD-Untergruppen. Bereits im März 2020 hatte das BfV den Parteiflügel "Der Flügel" als gesichert extremistisch eingestuft, der später zwar aufgelöst wurde, dessen Ideologie aber laut Behörden informell in der AfD weiterwirkte.
Doch am 26. Februar 2026 setzte das Verwaltungsgericht Köln die jüngste Einstufung vorläufig außer Kraft. Das Urteil verbietet dem BfV, die AfD bis zum Abschluss des Hauptverfahrens öffentlich als bestätigte extremistische Organisation zu behandeln oder entsprechend zu benennen. Die Klage der Partei gegen die Einordnung läuft weiterhin.
Die vorläufige Aussetzung bedeutet, dass die AfD derzeit nicht mehr offiziell als gesichert rechtsextrem gilt. Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Einstufung Bestand hat oder aufgehoben wird. Bis dahin darf das BfV die Bezeichnung in öffentlichen Stellungnahmen oder amtlichen Bewertungen nicht verwenden.
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