EU-Urteil: Airlines müssen bei Verspätungen durch Wartende Passagiere zahlen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EU-Urteil: Airlines müssen bei Verspätungen durch Wartende Passagiere zahlen
Ein aktuelles Urteil des EU-Gerichts klärt, wann Airlines Entschädigungen für Verspätungen zahlen müssen, die durch das Warten auf Passagiere verursacht werden. Im Mittelpunkt des Falls stand die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter, die einen Flug am Flughafen Köln/Bonn zurückhielt, woraufhin sich die Abflugzeit um drei Stunden verzögerte. Zwei betroffene Passagiere fordern nun jeweils 400 Euro als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten.
Der Vorfall ereignete sich, als European Air Charter beschloss, am Flughafen Köln/Bonn auf verspätete Passagiere zu warten. Dadurch verzögerte sich ein Flug von Düsseldorf nach Varna um mehr als drei Stunden. Das Landgericht Düsseldorf legte den Fall dem EU-Gericht vor, um zu klären, ob die Airline außergewöhnliche Umstände als Rechtfertigung geltend machen könne.
Das EU-Gericht entschied, dass in diesem Fall keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Laut Urteil war die freiwillige Entscheidung der Airline, auf die Passagiere zu warten, die ausschlaggebende Ursache für die Verspätung – selbst wenn die ursprünglichen Probleme auf überlastete Sicherheitskontrollen an einem anderen Flughafen zurückgingen. Das Gericht betonte, dass Airlines bei erheblichen Verspätungen, die auf eigene Entscheidungen zurückgehen, Entschädigungen zahlen müssen.
Nun muss das Düsseldorfer Gericht prüfen, ob European Air Charter die Entscheidung eigenständig getroffen hat. Anschließend wird es über die Forderungen der beiden Passagiere entscheiden, die jeweils 400 Euro Entschädigung verlangen.
Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle. Künftig müssen Airlines mit Entschädigungsforderungen rechnen, wenn ihre Entscheidung, auf Passagiere zu warten, zu erheblichen Verspätungen führt. Die endgültige Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts wird zeigen, ob die beiden Passagiere die geforderten 400 Euro jeweils erhalten.
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