Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischem Reiseantrag
Ortrun SteinbergBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei britischem Reiseantrag
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro durch eine gefälschte Website, als es einen britischen Reiseerlaubnisantrag stellte. Der Vorfall, der im März 2026 bei der Polizei angezeigt wurde, zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Seiten für die britische Electronic Travel Authorisation (ETA) verbunden sind. Offizielle Anträge kosten 18,50 Euro pro Person und müssen direkt bei den britischen Behörden eingereicht werden.
Das Paar begann mit der Online-Suche nach der ETA, die für Reisen ins Vereinigte Königreich erforderlich ist. Auf einer Website, die es für seriös hielt, gab es persönliche Daten und Kreditkarteninformationen ein. Als die Gesamtzahlung auf etwa 240 Euro anstieg, wurde das Paar misstrauisch und verweigerte die Freigabe der Transaktion.
Die Bank sperrte daraufhin die Kreditkarte, um weiteren Betrug zu verhindern. Am 13. März 2026 erstattete das Paar Online-Anzeige bei der Polizei. Laut verfügbaren Quellen gab es 2025 in Deutschland keine weiteren gemeldeten Fälle von ETA-bezogenem Betrug.
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man betrügerische Websites erkennt. Die entsprechenden Hinweise sind unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439 abrufbar. Das einzige offizielle Bewerbungsportal bleibt https://www.gov.uk/eta.
Durch das schnelle Handeln des Paares blieb ein finanzieller Schaden aus. Dennoch dient der Vorfall als Warnung für Reisende: Anträge für die ETA müssen ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung gestellt werden. Die korrekte Gebühr beträgt 18,50 Euro pro Person – ohne zusätzliche Kosten.






