23 March 2026, 08:19

Wintereinbruch ab 19. November: Diese Pflichten gelten für Autofahrer und Hausbesitzer

Fahrräder mit Schnee auf einem schneebedeckten Boden.

Wintereinbruch ab 19. November: Diese Pflichten gelten für Autofahrer und Hausbesitzer

Wintereinbruch in Deutschland ab 19. November 2025 – Schnee in höheren Lagen erwartet

Mit dem bevorstehenden Winterwetter ab dem 19. November 2025 warnen Behörden in Deutschland Anwohner, Autofahrer und Eigentümer vor den damit verbundenen Pflichten, um Sicherheit zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die Vorschriften zu Winterreifen, Schneeräumung und Gebäudewartung gelten unverändert seit 2010 – doch bei Verstößen drohen weiterhin Bußgelder und Haftungsrisiken.

Für Autofahrer gilt: Bei Glätte oder Schnee müssen Winterreifen aufgezogen werden. Diese benötigen das Alpine-Symbol (3PMSF) sowie eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern für ausreichenden Grip. Wer mit Sommerreifen oder reinen M+S-Reifen (ohne 3PMSF) auf vereisten Straßen unterwegs ist, riskiert ab 60 Euro Strafe. Zudem können Versicherungen im Schadensfall die Kostenübernahme verweigern, wenn falsche Bereifung vorliegt.

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Hauseigentümer und Mieter sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen. Auch der Zugang zu Bushaltestellen muss sicher sein. Bei Stürzen durch ungeräumte Wege drohen Schadensersatzforderungen. Während Kommunen für die Räumung öffentlicher Straßen, Radwege und Parkplätze zuständig sind, liegt die Verantwortung für private Gehwege bei den Anwohnern.

Radfahrer sollten ihr Tempo anpassen, ausreichend Abstand halten und auf Winter- oder Ganzjahresreifen setzen, um die Kontrolle zu behalten. Für bessere Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit sind Reflektorkleidung, ein weißes Frontlicht, ein rotes Rücklicht sowie ein Rückstrahler Pflicht.

Hausbesitzer wird empfohlen, ihre Immobilien winterfest zu machen: Außenwasserleitungen entleeren, Kellerfenster schließen und Räume kurz, aber gründlich stoßlüften, um Wärmeverlust zu vermeiden. Gärtner sollten Laub von Rasenflächen entfernen, es als Mulch nutzen, Wassereimer leeren und Kübelpflanzen vor Frost schützen.

Die Winterregeln sind seit 2010 unverändert – doch wer sie missachtet, muss mit Strafen rechnen. Autofahrer, Radfahrer und Eigentümer sollten jetzt handeln, um Unfälle, Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine gute Vorbereitung sichert allen ein sicheres Durchkommen in der kalten Jahreszeit.

Quelle