Vermögensverwalter entgeht Haft trotz Millionenverlust seiner Kunden
Mina BenthinSuspendierte Strafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter entgeht Haft trotz Millionenverlust seiner Kunden
Ein Vermögensverwalter ist nach dem Verlust von über zwei Millionen Euro an Kundengeldern durch riskante Investitionen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Münster verkündete am Freitag sein Urteil und beendete damit ein langwieriges Gerichtsverfahren mit mehreren Betrugsvorwürfen.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Finanzberater, der Gelder seiner Kunden in hochspekulative und riskante Anlagen umgeleitet hatte. Die Investitionen sollten eigene Handelsverluste ausgleichen. Bis 2021 waren die Mittel jedoch vollständig aufgebraucht, sodass die Anleger mit leeren Händen dastanden.
Der Verwalter gestand den betroffenen Kunden später die Verluste ein. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen 39-fachen Betrugs, wobei der Gesamt-Schaden über zwei Millionen Euro betrug.
Am Freitag entschied das Gericht auf eine Bewährungsstrafe – eine mildere Strafe als die von der Anklage geforderten ein Jahr und zehn Monate Haft. Aufgrund von Verzögerungen im Verfahren waren zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits zwei Monate der Bewährungszeit angerechnet worden.
Mit der ausgesetzten Freiheitsstrafe endet ein Fall, in dem Anleger Millionen verloren. Der Vermögensverwalter muss keine Haftstrafe antreten, sondern bleibt auf Bewährung, wobei ein Teil der Frist bereits angerechnet wurde. Das Urteil folgt auf ein vollständiges Geständnis und ein langes Gerichtsverfahren.






