Schwarzfahren: Warum ein 90 Jahre altes Gesetz jetzt gestrichen werden soll
Darius CasparSchwarzfahren: Warum ein 90 Jahre altes Gesetz jetzt gestrichen werden soll
Ein langjähriges deutsches Gesetz, das das Schwarzfahren unter Strafe stellt, steht vor wachsender Kritik. Gegner argumentieren, dass die Regelung aus dem Jahr 1935 veraltet sei – schließlich landen noch immer Tausende jährlich wegen unbezahlter Fahrkarten im Gefängnis. Nun wächst der politische Druck, die Vorschrift komplett abzuschaffen.
Nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs kann Schwarzfahren mit Bußgeldern oder sogar Haftstrafen geahndet werden. Wer ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, muss in der Regel 60 Euro zahlen. In schweren Fällen drohen jedoch Gefängnisstrafen – allein in Nordrhein-Westfalen belasten diese den Steuerzahler mit 202,73 Euro pro Tag.
Zwischen 7.000 und 9.000 Menschen werden jedes Jahr wegen Schwarzfahrens inhaftiert. Die Initiative Freedom Fund hilft einigen, der Haft zu entgehen, indem sie durch Spenden die Strafen übernimmt. Gleichzeitig schätzen Verkehrsunternehmen ihre Verluste durch Schwarzfahrer auf 750 Millionen bis eine Milliarde Euro pro Jahr.
Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen haben bereits darauf verzichtet, strafrechtlich gegen Schwarzfahrer vorzugehen, und setzen stattdessen auf zivilrechtliche Geldbußen. Die Linken und die Grünen treiben nun eine vollständige Entkriminalisierung voran. Ihr Gesetzentwurf wird am 13. November 2025 erstmals im Bundestag beraten.
Die Debatte um die Schwarzfahrer-Gesetze zeigt das Spannungsfeld zwischen den Kosten der Strafverfolgung und der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Würde das Schwarzfahren entkriminalisiert, entfielen Gefängnisstrafen für unbezahlte Fahrten. Stattdessen gäbe es nur noch finanzielle Sanktionen – eine Entlastung für das Justizsystem.






