Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Standort Höxter bleibt erhalten
Mina BenthinGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH OWL: Standort Höxter bleibt erhalten
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen. Das Urteil erklärte die geplante Verlegung nach Detmold und Lemgo für rechtswidrig, da der Hochschule ein tragfähiges Konzept für die Zukunft des Standorts fehle. Die Entscheidung folgt auf rechtliche Klagen gegen den Versuch der Hochschule, den Lehrbetrieb in Höxter vollständig einzustellen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die TH OWL den Standort Höxter nicht aufgeben darf, da dieser im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen offiziell verankert ist. Eine vollständige Schließung eines Campus, so die Begründung, übersteige die Befugnisse der Hochschule ohne ausdrückliche gesetzliche Genehmigung.
Das Land hatte bereits im vergangenen Jahr eingriffen, um die Verlegung zu stoppen – eine Maßnahme, die das Gericht nun als berechtigt bestätigte. Die Hochschule hatte zwar den Zeitplan für die Umverlegung der Studiengänge angesichts der laufenden Rechtsstreitigkeiten angepasst, doch konkrete Vorbereitungen für eine Schließung oder alternative Nutzungen wurden vor dem Urteil nie vorgelegt.
In öffentlichen Diskussionen wurde wiederholt auf die Bedeutung des Campus für ökologische Forschung und Lehre hingewiesen. Dies war auch ein zentrales Thema beim jüngsten Klaus-Töpfer-Umweltsymposium in Höxter, bei dem Fachleute und Interessenvertreter für den Erhalt der akademischen Rolle des Standorts plädierten.
Das Urteil verhindert, dass die TH OWL ihre Umzugspläne ohne ein gültiges Konzept für Höxter umsetzt. Der Standort muss nach Landesrecht weiter betrieben werden, und künftige Änderungen erfordern die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Entscheidung unterstreicht den geschützten Status des Standorts in der Hochschulplanung.






