NRW plant revolutionäres Antidiskriminierungsgesetz mit umgekehrter Beweislast
Ortrun SteinbergNRW plant revolutionäres Antidiskriminierungsgesetz mit umgekehrter Beweislast
Nordrhein-Westfalen plant neues Antidiskriminierungsgesetz – Beweislast soll umgekehrt werden
Nordrhein-Westfalen erwägt ein neues Antidiskriminierungsgesetz, das es Opfern ermöglichen würde, von öffentlichen Einrichtungen Entschädigung zu verlangen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Beweislast umzukehren: Sobald eine Beschwerde glaubwürdig erscheint, müssen Behörden die Vorwürfe aktiv widerlegen. Kritiker warnen jedoch, dass dies den Alltag von Lehrkräften und Beamten unnötig erschweren könnte.
Eine aktuelle Umfrage des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors offenbart tief verwurzelte Vorurteile in Deutschland. Zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 wurden 5.011 Personen befragt, darunter besonders viele Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Bewohner:innen aus Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die Ergebnisse zeigen: Trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse glauben noch 36 Prozent an die Existenz verschiedener "Rassen". Fast die Hälfte der Befragten ist überzeugt, dass manche Gruppen "von Natur aus fleißiger" seien, während zwei Drittel bestimmte Kulturen für "überlegen" halten.
Diskriminierung bleibt für viele eine bittere Realität. Jede:r vierte Schwarze Befragte und fast jede:r fünfte muslimische Befragte geben an, monatlich Beleidigungen, Drohungen oder körperliche Angriffe zu erleben. Das Vertrauen in staatliche Institutionen leidet darunter: Während 90 Prozent derjenigen, die selten Diskriminierung erfahren, der Polizei vertrauen, sinkt dieser Wert bei häufig Betroffenen auf 65 Prozent.
Das geplante Gesetz würde alle staatlichen Stellen erfassen – einschließlich Schulen. Künftig müssten Behörden Diskriminierungsvorwürfe aktiv entkräften, sobald diese plausibel erscheinen. Der Beamtenbund Nordrhein-Westfalen zeigt sich besorgt: Selbst alltägliche Entscheidungen von Lehrkräften könnten demnach zu Vorwürfen führen.
Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Diskriminierungsopfern zu stärken, indem Entschädigungsansprüche erleichtert werden. Bei Verabschiedung würde es für alle öffentlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen gelten. Gleichzeitig unterstreichen die Umfragedaten, wie hartnäckig rassistische Vorurteile sind – und welchen Einfluss sie auf das Vertrauen in den Staat haben.






