Neues Rodungsverbot ab März 2026: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen
Mina BenthinNeues Rodungsverbot ab März 2026: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen
Bundesweites Rodungsverbot: Strengere Regeln zum Schutz von Tieren und Pflanzen ab März 2026
Ab dem 1. März bis zum 30. September 2026 gilt in Deutschland ein flächendeckendes Verbot, Bäume und Sträucher zu fällen oder zurückzuschneiden. Die verschärften Vorschriften sollen Vögel während der Brutzeit, Insekten und andere Wildtiere schützen. Wer gegen die Regelungen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Betroffen sind alle Gehölze außerhalb von Wäldern – also Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und andere verholzende Pflanzen. In dieser Zeit ist es verboten, sie zu roden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Ein Rückschnitt ist noch bis zum 28. Februar 2026 erlaubt, danach greifen die Einschränkungen.
Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen, etwa bei behördlich angeordneten Maßnahmen, Projekten im öffentlichen Interesse oder Arbeiten zur Verkehrssicherheit. Vor Beginn solcher Arbeiten ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Selbst außerhalb der Schutzfrist kann das Fällen alter Bäume oder stärkerer Rückschnitt eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Wer sich unsicher ist, kann sich per E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde wenden: [email protected]. Verstöße gegen die Schutzbestimmungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Ziel der neuen Regelungen ist es, Wildtiere in ihren kritischen Brut- und Aufzuchtphasen zu schützen. Anwohner sollten daher Baum- und Strauchpflege gut planen, um Bußgelder zu vermeiden. Die Behörden werden die Vorschriften ab dem 1. März 2026 konsequent überwachen.






