17 April 2026, 10:17

Grundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen im Februar – Endgültige Festsetzung steht noch aus

Rechteckige Gehwegtafel mit weißem Hintergrund und fetter schwarzer Schrift, die "Privateigentum - Überquerung nur mit Erlaubnis" lautet.

Grundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen im Februar – Endgültige Festsetzung steht noch aus

Die Bescheide zur Grundsteuerbewertung für 2026 werden Anfang Februar nächsten Jahres verschickt. Die erste Welle der Schreiben geht am 3. Februar in den Postversand, die berichtigten Bescheide folgen einen Tag später. Aufgrund eines noch ausstehenden Gerichtsurteils werden die endgültigen Festsetzungen jedoch erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen.

Die vorläufigen Bescheide, die am 3. Februar 2026 versandt werden, enthalten wie gewohnt die Gebührenbewertungen. Diese bleiben von der Verzögerung bei der Grundsteuerberechnung unberührt. Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt werden, können in der ersten Schreibenrunde möglicherweise noch nicht berücksichtigt werden.

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Die Steuer selbst könnte je nach Gerichtsentscheidung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten. Nach dem 3. Februar ist mit einem erhöhten Telefonaufkommen zu rechnen, da nur begrenztes Personal zur Bearbeitung der zahlreichen Anfragen zur Verfügung steht.

Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger auf der offiziellen Website unter www.unserewebsite.de/gba.

Das Grundsteuerverfahren für 2026 verläuft in mehreren Phasen: Zunächst gehen die vorläufigen Bescheide Anfang Februar ein. Die endgültigen Festsetzungen erfolgen jedoch erst nach Klärung des Gerichtsurteils. Hausbesitzer sollten ihre Schreiben sorgfältig prüfen und für Rückfragen zusätzliche Zeit einplanen.

Quelle