19 March 2026, 18:18

Gericht stoppt Eilantrag: Windpark darf trotz Gleitschirmclub-Protesten gebaut werden

Luftaufnahme eines Windrades in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren, das sich in Irland befindet.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht stoppt Eilantrag: Windpark darf trotz Gleitschirmclub-Protesten gebaut werden

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Eilantrag gegen Windpark

Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag ab und begründete dies damit, dass die geplanten Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Vereinsbetrieb darstellten. Der Club mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, der Windpark würde gefährliche Bedingungen schaffen.

Der Verein hatte rechtliche Schritte eingeleitet und behauptet, die Anlage werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten stark einschränken. Die Befürchtung: Höhere Windgeschwindigkeiten durch die Rotoren könnten die Flüge unsicher machen. Das Gericht sah jedoch keine Belege für diese Behauptungen.

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Die Richter wiesen darauf hin, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Stundenkilometern sicher möglich seien. Ohnehin gelten bereits jetzt Sicherheitsbestimmungen, die Starts bei Windstärken über 30 Stundenkilometern verbieten – unabhängig vom Windpark. Zudem bestätigte das Gericht, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war.

Das geplante Gelände liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Landesentwicklungsplan festgelegt. Mit dem Urteil kann der Bau nun fortgesetzt werden, da das Gericht keine existenzbedrohenden Risiken für den Verein erkannte.

Die Abweisung des Eilantrags ebnet den Weg für die Errichtung des Windparks. Der Flugplatz des Vereins, einer der meistfrequentierten in Nordrhein-Westfalen, wird nach aktuellen Windregelungen keine größeren Beeinträchtigungen erfahren. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren das Fehlen nachgewiesener Risiken sowie die frühzeitige Einbindung des Clubs in das Planungsverfahren.

Quelle