Erbrecht verständlich erklärt: Neue VHS-Vortragsreihe klärt typische Irrtümer
Ortrun SteinbergErbrecht verständlich erklärt: Neue VHS-Vortragsreihe klärt typische Irrtümer
Neue Vortragsreihe klärt Irrtümer rund um Erb- und Nachfolgeregeln
Ein neuer Vortrag soll häufige Missverständnisse im Erbrecht und bei der Erbregelung ausräumen. Die Veranstaltung der Volkshochschule Ibbenbüren richtet sich besonders an Familien mit minderjährigen Kindern. Der Rechtsexperte Hartmut Richter leitet die Informationsveranstaltung am 21. Oktober 2025.
Der dreistündige Vortrag findet von 19:00 bis 22:00 Uhr in der Oststraße 28 statt. Themenschwerpunkte sind die gesetzliche Erbfolge, die Erstellung eines Testaments, Vorsorgeregelungen für die Vormundschaft sowie der Pflichtteilsanspruch. Viele Familien gehen fälschlicherweise davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch das gesamte Erbe erhält – doch das trifft oft nicht zu. Ebenso wird der Pate oder die Patin nicht automatisch zum Vormund, falls beide Elternteile versterben.
Richter erläutert, wie ein Testament rechtssicher Vorsorge für Ehepartner und Kinder treffen kann. Denn die gesetzliche Erbfolge weicht häufig von den Erwartungen der Familien ab. Eine Anmeldung ist ab sofort über die Website der VHS, per E-Mail oder durch Abgabe eines Formulars in jedem VHS-Büro möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt 14,00 Euro.
Der Vortrag bietet Familien die Gelegenheit, sich klarer über Erbregelungen zu informieren und rechtliche Fallstricke bei der Zukunftsplanung zu vermeiden. Eine Anmeldung ist bis zum Veranstaltungstag möglich.






