Ab Oktober fällt der "Sündi-Wald" – trotz Protesten und Artenschutz-Bedenken
Darius CasparWas Sie über die Räumung des 'Sündigen Waldes' wissen müssen - Ab Oktober fällt der "Sündi-Wald" – trotz Protesten und Artenschutz-Bedenken
Der "Sündi-Wald" – ein kleines Waldstück nahe dem Tagebau Hambach – soll ab Oktober gerodet werden. Die geplante Räumung weckt bei Anwohnern Erinnerungen, denn der Name des Gebiets geht auf alte Erzählungen zurück, in denen sich Dorfjugendliche dort einst heimlich trafen. Die Behörden haben den Zutritt inzwischen verboten; vor Beginn der Abholzung ist die Polizei mit einem großen Aufgebot vor Ort.
Der Wald, lokal als Sündi bekannt, liegt östlich des größeren Hambacher Forstes, genießt jedoch nicht dessen rechtlichen Schutz. Anders als sein Nachbar war er nicht vom "Braunkohle-Kompromiss" von 2020 erfasst, der den Hambacher Forst vor weiterer Rodung bewahrte. Im Januar entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Abholzung rechtmäßig sei – Verstoß gegen Artenschutzgesetze, insbesondere zum Schutz der Bechsteinfledermaus, sah das Gericht nicht.
Der Energiekonzern RWE, der den Tagebau betreibt, erklärt, alle notwendigen Genehmigungen und ökologischen Prüfungen lägen vor. Das Unternehmen argumentiert, der Kies aus dem Gebiet werde dringend benötigt, um die Ufer eines künftigen Sees zu stabilisieren – Teil der Pläne, die Grube nach Ende des Braunkohleabbaus zu fluten. Kritiker widersprechen: Die Materialien sollten stattdessen für eine Yachthafen-Anlage genutzt werden, was kommerzielle Interessen über den Naturschutz stelle.
Ursprünglich konzentrierten sich ökologische Gutachten auf Fledermäuse und Vögel, später wurden jedoch mindestens sechs weitere geschützte Arten identifiziert, darunter Amphibien, Reptilien und Insekten. Als Ausgleichsmaßnahmen sind neue Lebensräume vorgesehen, die Umsiedlung bestimmter Tiere sowie Pufferzonen um verbliebene Waldreste. Gegner betonen dennoch, der Sündi sei ein intaktes Ökosystem, das unwiederbringlich verloren gehe.
Die Rodung ist Teil jahrzehntelanger Braunkohleförderung im Rheinland, die riesige Krater hinterlassen hat – karge Mondlandschaften gleich. Nordrhein-Westfalen will bis 2030 aus der Braunkohle aussteigen; ehemalige Tagebaue wie Hambach sollen zu künstlichen Seen umgewandelt werden. Die Fällarbeiten dürfen ab dem 1. Oktober beginnen, die Stadt Kerpen verhängte ab dem 20. Oktober ein vollständiges Betretungsverbot. Eine Großrazzia der Polizei sichert das Gelände.
Doch trotz Protesten und ökologischer Bedenken wird der Sündi bald der Braunkohleförderung weichen. Zwar soll die Hambacher Grube später geflutet werden, doch der Wald wird dafür zunächst verschwinden. Die Debatte um sein Schicksal spiegelt die anhaltenden Konflikte zwischen industriellem Erbe, Naturschutz und zukünftiger Landnutzung wider.






