250 Frauen fordern Zehn-Punkte-Plan gegen männliche Gewalt und digitale Übergriffe
Mina Benthin250 Frauen fordern Zehn-Punkte-Plan gegen männliche Gewalt und digitale Übergriffe
Ein Bündnis aus 250 prominenten Frauen hat einen detaillierten Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, um männliche Gewalt zu bekämpfen. Ihre Vorschläge zielen auf sowohl physische als auch digitale Übergriffe ab – darunter strengere Gesetze gegen KI-generierte Deepfakes und nicht einvernehmlich verbreitete Bildaufnahmen. Die Gruppe drängt auf dringende Rechtsreformen, um Opfer besser zu schützen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen.
Im Mittelpunkt der Forderungen steht die Schließung von Rechtslücken bei sexualisierter und digitaler Gewalt. Ein zentraler Vorschlag ist das Verbot sogenannter "Nacktbild-Apps", die mithilfe von KI gefälschte Freizügigkeitsaufnahmen ohne Zustimmung erstellen. Zudem fordern sie die Strafbarkeit nicht einvernehmlicher, sexualisierter Deepfake-Inhalte – wer solche Aufnahmen erstellt oder verbreitet, soll künftig strafrechtlich verfolgt werden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung eines "positiven Konsensmodells" in den Sexualstrafgesetzen. Demnach müsste Zustimmung aktiv und eindeutig erteilt werden, statt lediglich unterstellt zu werden. Die Initiative verlangt außerdem, "Femizide" als eigenständigen Straftatbestand anzuerkennen, um geschlechtsspezifische Tötungen besser erfassen und bekämpfen zu können.
Darüber hinaus setzt sich das Bündnis für ein Digitales Schutzgesetz ein. Dieses soll Plattformen verpflichten, schädliche Inhalte zügig zu löschen und bei der Identifizierung von Tätern zu unterstützen. Der Plan reiht sich in breitere Reformbestrebungen ein, darunter die Forderungen der Grünen nach schärferer Plattformverantwortung.
Die Bundesregierung hat bereits reagiert und in ihrem Koalitionsvertrag Reformen zugesagt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte einen Gesetzentwurf an, der im Frühjahr 2026 vom Kabinett beraten werden soll. Der geplante § 184k StGB sieht Haftstrafen von bis zu zwei Jahren für die Erstellung oder Verbreitung nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes, unautorisierter Intimaufnahmen und voyeuristischer Aufnahmen vor. Damit erfüllt Deutschland die Vorgaben der EU-Richtlinie 2024 bis 2027 und kommt seinen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nach.
Die geplanten Reformen der Regierung sind ein Schritt in Richtung der Anliegen des Bündnisses. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würden sie den Schutz vor digitaler sexualisierter Gewalt stärken und die rechtlichen Konsequenzen für Täter verschärfen. Die Vorlagen durchlaufen nun weitere Prüfungen, bevor eine mögliche Umsetzung erfolgt.






