26 April 2026, 14:25

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Cannabis Sativa-Pflanze mit beschrifteten Blättern und Stängeln.

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück

Zollbeamte in Krefeld haben einem niederländischen Eigentümer nach einer rechtlichen Prüfung 20.000 Cannabissamen zurückgegeben. Die Sendung war zunächst bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze Anfang August 2025 beschlagnahmt worden. Später bestätigten die Behörden, dass die Samen legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Die Beschlagnahmung erfolgte im Kreis Viersen, wo Beamte die Lieferung zur Überprüfung anhielten. Die Samen gehörten einem niederländischen Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist. Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial und dürfen importiert werden.

Es folgte eine gemeinsame Untersuchung von Zoll und Staatsanwaltschaft. Nach Prüfung des Falls kamen die Behörden zu dem Schluss, dass die Beschlagnahmung unrechtmäßig gewesen war. Am 22. Oktober 2025 wurden die 20.000 Samen offiziell an das Unternehmen zurückgegeben.

Die Entscheidung bestätigt, dass Cannabissamen legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen, sofern sie als Vermehrungsmaterial eingestuft werden. Das niederländische Unternehmen hat die Sendung nun zurückerhalten. Mit weiteren rechtlichen Schritten in diesem Fall wird nicht gerechnet.

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