Zoll deckt erschreckende Verstöße in Borkener Betrieben auf
Zollbeamte im Kreis Borken haben in mehreren Betrieben Kontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden sechs Unternehmen überprüft, darunter fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. Dabei deckten die Beamten eine Reihe von Verstößen gegen Arbeitsrecht und Aufenthaltsbestimmungen auf.
Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster waren an der Aktion beteiligt. In einem der ersten Betriebe stellten sie fest, dass ein 68-jähriger Angestellter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis arbeitete.
In einem anderen Restaurant entdeckten die Prüfer einen Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung. Zudem waren zwei Beschäftigte dort nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet, und ein Arbeiter erhielt nicht einmal den Mindestlohn. In einem dritten Betrieb arbeiteten Mitarbeiter ohne Sozialversicherungsnachweis, und zwei Personen konnten sich nicht ordnungsgemäß ausweisen.
Gegen einen Mitarbeiter, der sich weigerte, mit den Ermittlern zusammenzuarbeiten, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), bezeichnete die Anzahl der aufgedeckten Verstöße später als „erschreckend“.
Die Kontrollen förderten zahlreiche Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht zutage. Die Behörden haben bereits Maßnahmen eingeleitet, um die festgestellten Vergehen zu ahnden. Die Aktion unterstreicht die anhaltende Notwendigkeit solcher Überprüfungen in der Region.






