Volkstrauertag in Arnsberg: Meldepflicht für Gedenkfeiern ab sofort
Veranstalter öffentlicher Gedenkfeiern zum Volkstrauertag müssen sich nun bei den örtlichen Behörden anmelden. Die Stadt Arnsberg hat als Stichtag für alle Einreichungen den 9. November festgelegt. Die Regelung gilt für jede öffentliche Zusammenkunft am 16. November.
Die Meldepflicht betrifft sämtliche geplanten Veranstaltungen anlässlich des Volkstrauertags. Veranstalter müssen zentrale Angaben machen, darunter Namen der Verantwortlichen, Datum, Ort, Uhrzeit und Zweck der Veranstaltung. Wer diese Informationen nicht fristgerecht übermittelt, riskiert problematische Konsequenzen.
Anträge können formlos per E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite gesendet werden. Alternativ können sich Veranstalter an die Kreispolizeibehörde Hochsauerland wenden. Auch das Ordnungs- und Sicherheitsamt der Stadt nimmt Anmeldungen entgegen.
Einsendeschluss ist der 9. November. Die Behörden prüfen jede Anmeldung auf Einhaltung der Vorgaben. Nicht angemeldete Veranstaltungen könnten Einschränkungen unterliegen oder sogar untersagt werden.






