Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab
Stichwahl für das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises findet am Sonntag, 28. September 2025, statt
Wahlberechtigte haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – sowohl vor Ort als auch per Briefwahl. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer per Briefwahl wählen möchte, kann die Unterlagen im Wahlamt der Stadt unter Vorlage eines Personalausweises anfordern. Das Wahlamt befindet sich in der Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach, und ist auch per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 02202 - 14 2888 erreichbar. Ob bereits ein Antrag auf Briefwahl gestellt wurde, können Wähler ebenfalls beim Wahlamt erfragen.
Die Briefwahlunterlagen können bis Sonntag, 18 Uhr, in den städtischen Briefkästen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden. Wähler, die bereits für die Kommunalwahl am 14. September Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl. Diese werden am Montag, 22. September 2025, zugestellt.
Wer für die vorherige Wahl Briefwahl beantragt hat, kann am 28. September nicht persönlich im Wahllokal wählen. Wer kurzfristig erkrankt, kann bis Sonntag, 15 Uhr, mit einem ärztlichen Attest und einer Vollmacht für einen Bevollmächtigten noch die Briefwahl beantragen. Die Standorte der Wahllokale sind auf der Website der Stadt oder über das Wahlamt abrufbar.
Die Stichwahl bietet verschiedene Wege zur Teilnahme. Wähler müssen die Fristen und Verfahren für die Briefwahl oder die Abstimmung vor Ort beachten. Das Wahlamt steht für Rückfragen und Anträge unterstützend zur Verfügung.






