Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Schul-Förderverein und kauft Krypto
Eleonora JunitzSteuerberater betrügt Grundschulverein um Geld - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Schul-Förderverein und kauft Krypto
Ein selbstständiger Steuerberater ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er fast 165.000 Euro von einem Förderverein einer Grundschule veruntreut hatte. Die Gelder wurden zwischen 2021 und 2022 während seiner Tätigkeit als Finanzverantwortlicher des Vereins abgegzweigt.
Der Angeklagte, der seit 2017 als Steuerberater und Prüfer für die Organisation tätig war, verfügte über die volle Kontrolle des Vereinskontos. Über zwei Jahre hinweg überwies er Beträge zwischen 1.000 und 12.000 Euro auf sein Privatkonto und entnahm zusätzlich 19.000 Euro in bar, die er später in Kryptowährungen investierte.
Ursprünglich hatte das Landgericht Düsseldorf dieselbe Bewährungsstrafe verhängt. Der Berater zog später seine Berufung zurück und akzeptierte das Urteil. Als Auflage seiner Bewährung muss er nun 5.000 Euro an den Förderverein zurückzahlen.
Die Bewährungsstrafe und die Rückerstattungspflicht folgen auf das Geständnis der Veruntreuung von Vereinsgeldern. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die mangelnde finanzielle Kontrolle, die die Untreue erst ermöglichte. Die Schul-Fördergemeinschaft wird nur einen Bruchteil der gestohlenen Summe zurückerhalten.






