09 June 2026, 04:15

Stadtverwaltung lehnt drei Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtverwaltung lehnt drei Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Beschwerden richteten sich gegen das mathematische Verfahren, das bei der Verteilung der Mandate angewendet wurde. Drei Mitglieder des Wahlausschusses hatten Bedenken geäußert, wurden jedoch darauf hingewiesen, dass ihre rechtlichen Argumente nicht stichhaltig seien.

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Die Einsprüche stammten von den Wahlausschussmitgliedern Michael Kirbach und Anissa Saysay sowie vom Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz. Sie kritisierten das Berechnungsverfahren und forderten eine Überprüfung der Sitzzuteilung. Nach den örtlichen Vorschriften können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats anfechten, wenn sie Fehler vermuten.

Die Verwaltung prüfte die Beschwerden, erklärte sie jedoch für unbegründet. Beamte begründeten dies damit, dass die von den Einsprechenden angeführten Satzungen in diesem Fall nicht anwendbar seien. Zunächst hatte der Wahlprüfungsausschuss die Einsprüche geprüft, bevor die endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Das Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen regelt, wie solche Streitfälle zu behandeln sind. Der neu gewählte Rat wird sich nun nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens mit der Angelegenheit befassen.

Die abgelehnten Einsprüche bedeuten, dass die ursprüngliche Sitzverteilung Bestand hat. Der künftige Rat hat das letzte Wort bei verbleibenden Bedenken. Weitere rechtliche Schritte sind nur möglich, wenn neue Beweise vorgelegt werden.

Quelle