Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das Vertrauen
Darius CasparSelbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das Vertrauen
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr rechtliches Geschlecht geändert. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz ermöglicht es Personen, ihre Eintragungen durch eine einfache Erklärung anzupassen. Doch jüngste Missbrauchsfälle haben Forderungen nach strengeren Kontrollen laut werden lassen.
Das Gesetz sollte die Anerkennung des Geschlechts vereinfachen und den Bedarf an Gutachten abschaffen. Bis Ende 2025 hatten mehr als 25.000 Menschen das neue Verfahren genutzt. Allerdings mehrten sich die Bedenken, nachdem es zu prominenten Fällen von Missbrauch gekommen war.
Ein Beispiel betraf den Neonazi Sven Liebich, der seinen Namen rechtlich in Marla-Svenja Liebich ändern ließ, um eine Unterbringung in einer Frauenhaftanstalt zu erreichen. Ein weiterer Fall ereignete sich in Nordrhein-Westfalen, wo ein Polizist sein Geschlecht änderte, um seine Beförderungschancen zu erhöhen – ein Vorhaben, das scheiterte und disziplinarische Konsequenzen nach sich zog.
Als Reaktion schlagen drei Ministerinnen Änderungen vor, um „offensichtlichen Missbrauch“ zu bekämpfen. Ihre Vorschläge umfassen die Ermächtigung der Standesämter, Änderungen in klaren Betrugsfällen abzulehnen. Zudem fordern sie rückwirkende Korrekturen von Personenstandsregistern, sobald ein Missbrauch nachgewiesen ist. Aktuell erlaubt das Gesetz den Behörden zwar nicht explizit, Änderungen von vornherein zu verweigern, doch können betrügerische Fälle im Nachhinein rückgängig gemacht werden.
Die Ministerinnen betonten, dass Geschlechtsänderungen weiterhin ohne unnötige Hürden möglich bleiben sollten. Gleichzeitig räumten sie ein, dass Missbrauch verhindert werden müsse – einige manipulative Änderungen seien von Gerichten bereits zurückgenommen worden.
Die geplanten Anpassungen zielen darauf ab, die Zugänglichkeit des Verfahrens mit dem Schutz vor Betrug in Einklang zu bringen. Künftig könnten Standesämter mehr Spielraum erhalten, verdächtige Anträge zu blockieren. Das Gesetz selbst garantiert jedoch keine bestimmten Folgen einer Geschlechtsänderung, etwa die Unterbringung in einer bestimmten Haftanstalt.






