31 May 2026, 12:15

Polizei deckt illegales Glücksspiel in Bielefeld auf – Waffen und Spielautomaten beschlagnahmt

Erfolgreiche Razzia durch Polizei, Zoll, Finanzcrime-Bekämpfungsbehörde und lokale Ordnungsbehörde gegen Drogenkriminalität und illegalen Glücksspiel

Polizei deckt illegales Glücksspiel in Bielefeld auf – Waffen und Spielautomaten beschlagnahmt

Bei einer Razzia in zwei Immobilien in Bielefeld hat die Polizei illegale Glücksspielaktivitäten aufgedeckt. Ein 55-jähriger Mann wurde vorläufig festgenommen und zur Vernehmung vorgeführt, später jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Bei der koordinierten Aktion beschlagnahmten die Behörden zudem Waffen, Bargeld sowie Spielautomaten und -zutaten.

Die Operation fand am 27. Mai 2026 statt und umfasste mehrere Einsatzkräfte der Strafverfolgungsbehörden. Die Beamten durchsuchten zwei Objekte, die im Verdacht standen, mit illegalem Glücksspiel in Verbindung zu stehen. Vor Ort entdeckten sie drei nicht zugelassene Spielautomaten, ein Wettterminal sowie umfangreiche Tischspiel-Ausrüstungen.

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Ein 55-jähriger Bielefelder, der als mutmaßlicher Betreiber gilt, wurde zur Befragung vorgeführt. Obwohl er später entlassen wurde, bestätigten die Ermittler, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn weiterlaufen. Ihm werden Verstöße gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie die Organisation illegalen Glücksspiels vorgeworfen.

Im Rahmen der Durchsuchung beschlagnahmte die Polizei eine unregistrierte PTB-Schusswaffe, eine größere Geldsumme sowie ein LED-Polizeischild. Der Fund dieser Gegenstände führte zu einer intensiveren Prüfung der Aktivitäten des Verdächtigen. Zudem identifizierten die Behörden weitere Personen, die mit den illegalen Machenschaften in Verbindung stehen könnten. Die Ermittlungen dauern noch an.

Der Fall bleibt offen, während die Polizei weiteren Spuren nachgeht. Die beschlagnahmten Gegenstände – darunter Spielautomaten und die Schusswaffe – werden als Beweismittel ausgewertet. Dem Beschuldigten drohen bei einer Verurteilung wegen der vorgeworfenen Straftaten mehrere Anklagepunkte.

Quelle