07 April 2026, 06:17

NRW verlängert umstrittene Wohnsitzpflicht für Asylbewerber bis 2030

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem erklärendem Text.

Asylrecht: Land entlastet Kommunen von Unterbringungspflicht - NRW verlängert umstrittene Wohnsitzpflicht für Asylbewerber bis 2030

Nordrhein-Westfalen verlängert Wohnsitzpflicht für bestimmte Asylsuchende bis Ende 2030

Nordrhein-Westfalen hat die verpflichtende Wohnsitzregelung für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern bis Ende 2030 verlängert. Demnach müssen Personen mit abgelehnten oder unzulässigen Asylanträgen bis zu 24 Monate in landeseigenen Einrichtungen bleiben. Befürworter argumentieren, dass die Maßnahme die Kommunen entlaste, während Kritiker vor einer verstärkten Isolation gefährdeter Gruppen warnen.

Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete das Gesetz mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. Sowohl die SPD als auch die AfD enthielten sich – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Die SPD bezeichnete die Regelung als "Symbolpolitik", die keine langfristige Integration fördere, während ein Antrag der AfD, Ausnahmen und Zeitbegrenzungen komplett zu streichen, abgelehnt wurde.

Das Gesetz greift eine frühere Verordnung auf, ergänzt sie jedoch um klarere Schutzbestimmungen für besonders schutzbedürftige Personen. Ausgenommen von der Wohnsitzpflicht sind unter anderem Familien mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ältere Asylsuchende. Die Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) verteidigte das System und betonte, es schaffe notwendige Kapazitäten und Planungssicherheit für das Land.

Nach den neuen Regeln müssen Asylbewerber mit "offensichtlich unbegründeten" Anträgen oder unzulässigen Fällen in den vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Die Behörden begründen dies mit der Einhaltung bundesweiter Asylrichtlinien und der Entlastung kommunaler Wohnraumressourcen.

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Die verlängerte Wohnsitzauflage gilt bis 2030 und soll das Asylverfahren effizienter gestalten, während besonders Schutzbedürftige vor längerer Unterbringung in den Einrichtungen bewahrt werden. Lokale Behörden können sich künftig stärker auf die staatlichen Einrichtungen stützen, um Fälle mit geringen Anerkennungschancen zu verwalten.

Quelle