24 May 2026, 20:20

NRW plant höhere Altersgrenze für Richter bis 69 Jahre

Richter in NRW können länger arbeiten

Richter in NRW können länger arbeiten - NRW plant höhere Altersgrenze für Richter bis 69 Jahre

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Richtern ermöglicht, bis zum Alter von 69 Jahren zu arbeiten. Bisher endet ihre Amtszeit mit 67 Jahren. Ziel des Vorhabens ist es, dem Justizsystem mehr Flexibilität zu verschaffen, indem freiwillige Verlängerungen der Dienstzeit möglich werden.

Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung aufgefordert, das Landesrichtergesetz entsprechend zu ändern. Dieser Antrag führte nun zum vorliegenden Entwurf, der in den kommenden Wochen im Parlament beraten wird.

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Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte die Vorteile, erfahrene Richter länger im Amt zu behalten. Er argumentierte, dass deren Fachwissen auch über das aktuelle Renteneintrittsalter hinaus von großem Wert sei. Bisher sind freiwillige Verlängerungen in Nordrhein-Westfalen nicht möglich.

Wird das Gesetz verabschiedet, können Richter künftig selbst entscheiden, ob sie ihre Tätigkeit um bis zu zwei weitere Jahre ausdehnen möchten. Die Neuregelung gilt dabei nur für diejenigen, die über das 67. Lebensjahr hinaus arbeiten wollen.

Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten. Bei einer Zustimmung hätten Richter in Nordrhein-Westfalen bald die Möglichkeit, ihre Amtszeit bis zum 69. Lebensjahr zu verlängern. Dies würde einen Bruch mit der bisherigen starren Altersgrenze von 67 Jahren bedeuten.

Quelle