NRW fördert schwimmende Solaranlagen und will strengere Regeln lockern
Ortrun SteinbergNRW fördert schwimmende Solaranlagen und will strengere Regeln lockern
Nordrhein-Westfalen hat ein Förderprogramm für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen wieder eingeführt. Gleichzeitig setzt sich das Land für vereinfachte Regelungen bei Freiflächen-Solaranlagen auf Gewässern ein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Mitte Mai hatten die Behörden die finanzielle Unterstützung für solche Solarprojekte wiederaufgenommen. Der Schritt folgt früheren Vorschlägen des Erneuerbare-Energien-Landesverbands Nordrhein-Westfalen, die bereits im Januar an Umweltminister Oliver Krischer übermittelt worden waren. Ziel war es, die Rahmenbedingungen für schwimmende Solarkraftwerke zu verbessern.
Die aktuellen Vorschriften nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind streng: Nicht mehr als 15 Prozent der Wasseroberfläche dürfen mit Solarmodulen bedeckt werden, zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer zwingend vorgeschrieben. Das Land argumentiert, dass diese pauschalen Regelungen unnötige Hürden schaffen und ökologisch nicht immer sinnvoll sind.
Nordrhein-Westfalen drängt nun die Bundesregierung, flexiblere Bestimmungen einzuführen. Im Bundesrat setzt sich das Land für Änderungen des § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ein. Die geplanten Anpassungen sollen die Beschränkungen für künstliche und stark veränderte Gewässer lockern. Aktuell betreibt das Land sechs schwimmende Solarparks, darunter eine 5,6-Megawatt-Anlage auf einem Baggersee in Bislich.
Der Vorstoß für eine Regulierungsreform kommt zu einer Zeit, in der der Marktpreis für Solarstrom weiter steigt. Im Oktober 2025 hatte er fast sieben Cent pro Kilowattstunde erreicht. Bei Erfolg könnten die Änderungen den Ausbau schwimmender Solarprojekte in der gesamten Region beschleunigen.
