19 June 2026, 12:19

NICE übernimmt KI-Spezialisten Cognigy für Rekordsumme von 955 Millionen Dollar

Nice erwirbt das deutsche AI-Startup Cognigy für 955 Millionen Dollar

NICE übernimmt KI-Spezialisten Cognigy für Rekordsumme von 955 Millionen Dollar

Der weltweit führende Anbieter für Kundenerlebnisse, NICE, hat die Übernahme des KI-Unternehmens Cognigy für 955 Millionen US-Dollar vereinbart. Damit handelt es sich um die bisher größte KI-Übernahme in Europa. Durch den Deal erweitert NICE seine Automatisierungsfähigkeiten um die fortschrittliche Technologie für konversationelle KI von Cognigy.

Cognigy, 2016 gegründet, spezialisiert sich auf KI-gestützte Kundenkommunikation in über 100 Sprachen. Die Plattform des Unternehmens wird bereits von mehr als tausend Großunternehmen genutzt, darunter Toyota und Bosch. Dank seines hybriden KI-Modells, das Datensicherheit und Compliance in den Vordergrund stellt, ist Cognigy besonders in stark regulierten Branchen wie Finanzen und Energie eine bevorzugte Wahl.

NICE, 1986 gegründet, bedient weltweit über 25.000 Organisationen, darunter 85 der Fortune-100-Unternehmen. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 9.000 Mitarbeiter und ist Marktführer im Bereich Customer-Experience-Management. Im Rahmen der Übernahme bleibt Philipp Heltewig, der Gründer von Cognigy, auch nach dem Verkauf an Bord.

Durch die Integration von Cognigys Technologie in die CXone Mpower-Plattform von NICE sollen durchgängige Automatisierungslösungen für Unternehmen entstehen. Die Finanzierung der Übernahme erfolgt vollständig aus eigenen Mitteln, wobei zusätzliche 50 Millionen US-Dollar an zukünftige Leistungsziele geknüpft sind. Der Abschluss der Transaktion ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen, vorbehaltlich der regulatorischen Genehmigungen.

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Der Deal festigt NICEs Position im Bereich KI-basierter Kundenservice. Durch Cognigys Fachwissen und die bestehende Kundenbasis werden die Automatisierungsangebote des Unternehmens weiter ausgebaut. Die Finalisierung steht noch unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher Freigaben und der vereinbarten Leistungsbedingungen.

Quelle