31 March 2026, 18:19

Neues Amtsblatt Lünen: Verkehrsänderungen und Gebührenordnung veröffentlicht

Detailierte Straßenkartenposter von Hannover, Deutschland, mit Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten sowie zusätzlicher Stadtinformation.

Neues Amtsblatt Lünen: Verkehrsänderungen und Gebührenordnung veröffentlicht

Die Stadt Lünen hat eine neue Ausgabe ihres Amtsblatts veröffentlicht, in der mehrere verwaltungstechnische Änderungen dargelegt werden. Die am Dienstag, dem 31. März 2026, erschienene Ausgabe enthält mehrere Allgemeinverfügungen, die Verkehrsflächen in Altlünen und Lünen betreffen. Bürgerinnen und Bürger können das Dokument sowohl online als auch persönlich im Rathaus einsehen.

Das aktuelle Amtsblatt (Nr. 14/2026) führt vier Allgemeinverfügungen nach § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen ein. Eine Verfügung betrifft die Straße Am Christinentor in Lünen und umfasst die Flurstücke 1750 und 1752 auf dem Flurstücksplan 10. Eine weitere Regelung gilt für die Oststraße, eine Sackgasse in Altlünen, konkret das Flurstück 2184 auf dem Flurstücksplan 10.

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Zusätzliche Verfügungen beziehen sich auf den Alten Kirchweg in Altlünen, wobei zwei separate Eintragungen vorliegen. Die erste umfasst das Flurstück 1246 auf dem Flurstücksplan 15 sowie das Flurstück 475 auf dem Flurstücksplan 16. Die zweite betrifft die Flurstücke 390, 651 und 1864 auf dem Flurstücksplan 15.

Neben den verkehrsrechtlichen Anordnungen kündigt das Amtsblatt zudem die aktualisierte Nutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lünen an. Exemplare des Amtsblatts sind kostenlos am Informationsschalter im Foyer des Rathauses (Willy-Brandt-Platz 1) erhältlich. Die vollständige Veröffentlichung kann auch online über die offizielle Website der Stadt eingesehen werden.

Die neuen Allgemeinverfügungen bringen Änderungen für bestimmte Straßen in Altlünen und Lünen mit sich, wobei die genauen Auswirkungen noch nicht im Detail bekannt sind. Bürgerinnen und Bürger können das vollständige Amtsblatt digital oder im Rathaus einsehen. Die Regelungen treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Quelle