Neue EU-Regel ab Oktober: Banken prüfen Empfängernamen vor Überweisungen
Mina BenthinNeue EU-Regel ab Oktober: Banken prüfen Empfängernamen vor Überweisungen
Ab dem 9. Oktober tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, um Zahlungsbetrug einzudämmen. Banken müssen dann vor der Abwicklung von Überweisungen prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Maßnahme soll verhindern, dass Kriminelle Gelder auf falsche Konten umleiten.
Die als „Empfängerprüfung“ (Verification of Payee, VoP) bekannte Verordnung gilt für fast alle Euro-Transaktionen, einschließlich Sofortzahlungen. Sie ist eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Betrugsfällen, bei denen Täter Opfer dazu bringen, Geld an falsche Empfänger zu überweisen.
Künftig werden Banken den Kontonamen mit der IBAN abgleichen. Stimmen die Angaben überein, wird die Zahlung ausgeführt. Bei Abweichungen erhalten Kunden eine Warnung und müssen selbst entscheiden, ob sie die Transaktion trotzdem durchführen.
Wird eine Überweisung trotz einer solchen Warnung getätigt, trägt der Absender die Verantwortung. Banken erstatten Verluste nur, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten und keine Schuld trifft. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten haften Kunden für fehlende Beträge.
Betrüger nutzen oft gefälschte E-Mails, fingierte Jobangebote oder andere Tricks, um an Geld oder persönliche Daten zu gelangen. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt Verbraucher, bei der Weitergabe von Kontodetails wachsam zu sein. Zudem stellt sie ein Online-Tool bereit, mit dem Girokonten verglichen werden können – so lassen sich sichere und kostengünstige Banking-Optionen finden.
Die VoP-Regelung schafft eine zusätzliche Schutzebene gegen Betrug. Kunden müssen künftig die Empfängerangaben sorgfältiger prüfen, bevor sie Geld überweisen. Wer Warnungen ignoriert, riskiert den Verlust seiner Mittel – ohne Aussicht auf Rückerstattung.






