Münster-Mitte: Bürgerinitiative stoppt geplante Umbenennung historischer Straßennamen
Eleonora JunitzMünster-Mitte: Bürgerinitiative stoppt geplante Umbenennung historischer Straßennamen
Bürgerinitiative in Münster-Mitte stoppt Umbenennung von fünf Straßen
Eine Bürgerinitiative im Stadtteil Münster-Mitte hat erfolgreich genug Unterstützung gesammelt, um die geplante Umbenennung von fünf lokalen Straßen anzufechten. Die Kampagne, die sich für den Erhalt der historischen Straßennamen einsetzt, geht nun in die nächste Runde: Der Bezirksrat bereitet die Prüfung der Petition vor. Eine endgültige Entscheidung soll im November fallen – ein Bürgerentscheid bleibt weiterhin möglich.
Der Widerstand gegen die Namensänderungen formierte sich, nachdem der Stadtrat im September 2024 neue Richtlinien für öffentliche Ehrungen beschlossen hatte. Diese beinhalten parteiübergreifende Vereinbarungen zur Umbenennung von Straßen, die mit der Zeit von 1933 bis 1945 in Verbindung stehen. Das Überprüfungsverfahren selbst hatte bereits 2020 begonnen und konzentrierte sich auf in dieser Epoche vergebene Bezeichnungen.
Gegner der Umbenennung sammelten 6.071 gültige Unterschriften und erreichten damit die notwendige Hürde, um das Anliegen voranzutreiben. Der Bezirksrat Münster-Mitte wird nun am 11. November abstimmen, ob er die Petition annimmt oder einen Bürgerentscheid einleitet. Damit dieser erfolgreich ist, müssen mindestens zehn Prozent der Bezirksbevölkerung teilnehmen – und eine Mehrheit für die Beibehaltung der bisherigen Namen stimmen.
Lehnt der Rat die Petition ab, kommt die Frage direkt zur Abstimmung. Das Ergebnis wird dann entscheiden, ob die Straßen ihre aktuellen Namen behalten oder gemäß den neuen Richtlinien umbenannt werden.
Die Entscheidung am 11. November wird die Weichen für die Zukunft dieser Straßennamen stellen. Ein etwaiger Bürgerentscheid müsste eine hohe Wahlbeteiligung verzeichnen, um die früheren Umbenennungspläne des Rates zu kippen. Das Ergebnis wird zeigen, wie der Bezirk den Spannungsbogen zwischen historischer Bewahrung und aktualisierten Erinnerungskriterien bewertet.






