Mendener Bürger erhält Gewerbesteuerbescheide für 2024 und 2025 per amtlicher Zustellung
Ortrun SteinbergMendener Bürger erhält Gewerbesteuerbescheide für 2024 und 2025 per amtlicher Zustellung
An Domenico Zofilo, einen Einwohner von Menden, wurde ein förmlicher Steuerbescheid zugestellt. Das Dokument enthält zwei Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 2024 und 2025. Es wurde am 1. Oktober 2025 vom Bürgermeisteramt der Stadt offiziell veröffentlicht.
Die Stadt Menden (Sauerland) übermittelte den Bescheid an Zofilos gemeldete Adresse in der Hauptstraße 42. Der Bescheid wurde von der Finanzverwaltung im Auftrag des Bürgermeisters erstellt, der in Vertretung für Uwe Siemonsmeier, den Stadtdirektor, handelte.
Die Steuerfestsetzungen wurden an zwei verschiedenen Terminen abgeschlossen: am 8. September 2025 und am 29. September 2025. Gemäß § 10 des Landeszusteuerungsgesetzes NRW (07. März 2006, GV.NRW S. 94) gilt der Bescheid als rechtmäßig zugestellt, wenn seit dem Veröffentlichungstermin zwei Wochen vergangen sind.
Eine Kopie des Dokuments liegt im Büro der Finanzverwaltung der Stadt Menden zur Einsichtnahme aus. Die Steuerbescheide betreffen zwei aufeinanderfolgende Haushaltsjahre. Die rechtmäßige Zustellung des Bescheids wird automatisch nach dem 15. Oktober 2025 bestätigt. Weitere Schritte sind nur dann erforderlich, falls Zofilo die Bescheide innerhalb der gesetzten Frist anfechtet.






