Medienrechtsexperte erstreitet Erfolg für Verena Kerth vor Kölner Gericht
Eleonora JunitzMedienrechtsexperte erstreitet Erfolg für Verena Kerth vor Kölner Gericht
Ein aktueller Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln sah den Medienrechtsexperten Constantin Martinsdorf an der Seite der TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand heimlich aufgenommenes Videomaterial von Kerth, das ohne ihre Zustimmung in einer Dokumentation verwendet worden war. Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und untersagte die weitere Verbreitung des Materials.
Der Konflikt entstand, als private Aufnahmen von Kerth in einer Dokumentation gezeigt wurden – ein klarer Verstoß gegen ihre Persönlichkeitsrechte. Martinsdorf, der in Bergisch Gladbach und Köln tätig ist, reagierte umgehend und beantragte eine einstweilige Verfügung. Solche Eilverfahren im Medienrecht erfordern Schnelligkeit und Präzision – Faktoren, die oft über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.
Das Landgericht Köln benötigt in der Regel etwa sechs Wochen, um über dringende Fälle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu entscheiden. Dabei prüfen die Richter nicht nur die Glaubwürdigkeit der Beweise, sondern auch das eigene Verhalten des Klägers. Martinsdorfs Fachwissen im Urheber- und Medienrecht erwies sich als entscheidend für den Erlass der Verfügung.
Er arbeitet bei der Kanzlei Bietmann, einer überregional tätigen Sozietät, die vor 30 Jahren von Prof. Dr. Rolf Bietmann, einem renommierten Anwalt und Hochschullehrer, gegründet wurde. Die Kanzlei ist spezialisiert auf steueroptimierte Beratung, Wirtschaftsrecht und Steuerstrafverteidigung, doch ihre Kompetenz im Medienrecht war in diesem Fall ausschlaggebend.
Die einstweilige Verfügung stellt sicher, dass die Aufnahmen nicht weiter verbreitet werden und Kerths Privatsphäre geschützt bleibt. Der Fall zeigt, wie entscheidend zeitnahes und präzises juristisches Handeln für die Lösung von Medienkonflikten sein kann. Für Martinsdorf und die Kanzlei Bietmann festigt er zudem den Ruf, komplexe Persönlichkeitsrechtsverletzungen erfolgreich zu bearbeiten.






