03 April 2026, 10:20

Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmt 130 Datenträger – ein bundesweiter Extremfall

Eine Gruppe von Menschen sitzt auf dem Boden eines Flughafens, einige halten Handys, mit verstreuten Taschen und Bildschirmen, die Zika-Virus-Informationen anzeigen.

Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmt 130 Datenträger – ein bundesweiter Extremfall

Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmt seit Januar 130 Datenträger – deutlich mehr als andere deutsche Städte

Seit Januar haben die Ausländerbehörden in Köln 130 Datenträger wie Handys oder Festplatten sichergestellt – ein Vielfaches dessen, was in anderen deutschen Städten verzeichnet wird. Hintergrund ist das verschärfte Zuwanderungsrecht, das die Ampelkoalition im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hat. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Behörden, Geräte von abschiebepflichtigen Personen zu beschlagnahmen – oft über Jahre hinweg –, bis diese das Land verlassen.

Im Vergleich zu Nachbarstädten geht Köln dabei besonders rigoros vor. In Essen wurde in diesem Jahr bisher nur ein einziges Gerät eingezogen, das nach Prüfung zurückgegeben werden soll. In Dortmund durchsuchen die Behörden zwar ebenfalls Datenträger, geben sie aber nach dem Kopieren der Daten umgehend zurück. Die jährlichen Beschlagnahmungen liegen dort im einstelligen Bereich.

Laut Gesetz sind Handydurchsuchungen nur als letztes Mittel vorgesehen, wenn andere Maßnahmen scheitern. Zudem müssen die Behörden das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren und den Eingriff sorgfältig begründen. In Köln jedoch werden die Geräte – meist Smartphones – bis zur Abschiebung einbehalten, die sich mitunter über Jahre hinzieht oder in manchen Fällen gar nicht vollzogen werden kann. De facto bedeutet das eine langfristige Entziehung, selbst wenn die Betroffenen nicht abschiebbar sind.

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Allein in Nordrhein-Westfalen wurden von Januar bis Juni 344 Datenträger beschlagnahmt – fast 40 Prozent davon entfallen auf Köln. Bundesweite Zahlen für 2024 liegen nicht vor, und die zuständigen Bundesbehörden veröffentlichen keine detaillierten Länderdaten.

Kritiker sehen in der Praxis eine faktische Enteignung auf unbestimmte Zeit. Zwar ist das Vorgehen rechtlich gedeckt, doch Kölns Linie bleibt im Vergleich zu anderen Regionen außergewöhnlich streng. Die langfristigen Folgen für die Betroffenen und mögliche juristische Auseinandersetzungen sind noch nicht absehbar.

Quelle