Hammer-Raub in Euskirchen: Täter erhält Bewährung nach Geständnis und Entschuldigung
Ortrun SteinbergHammer-Raub in Euskirchen: Täter erhält Bewährung nach Geständnis und Entschuldigung
Im Sommer 2024 bedrohte ein Mann in Euskirchen einen Apothekeninhaber mit einem Hammer während eines Raubüberfalls. Der Vorfall führte zu seiner Festnahme und einem anschließenden Prozess wegen schweren Raubes. Ende Oktober verkündete das Landgericht Bonn das Urteil.
Der Täter betrat die Apotheke mit verdecktem Gesicht, näherte sich dem Rezepttresen und bedrohte den Apotheker mit dem Hammer. Dieser wich aus Angst vor einem Angriff vom Kassenbereich zurück.
Der Mann erbeutete etwa 200 Euro aus der Kasse, bevor er floh. Zudem beschädigte er mit dem Hammer eine Glasverblendung nahe dem Eingang. Am Tatort blieb eine Einkaufstasche mit einem Messer zurück.
Die Behörden nahmen den Verdächtigen später fest und klagten ihn wegen besonders schweren Raubes an. Vor Gericht gestand er die Tat und zahlte dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz. Der Apotheker nahm zudem seine persönliche Entschuldigung an.
Der Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Entscheidung des Gerichts folgte auf sein Geständnis und die Annahme der Entschuldigung durch das Opfer. Der Fall ist damit mit der verhängten Strafe abgeschlossen.
