Gericht kippt BLE-Verbot: Edeka darf längere Zahlungsfristen für Arla-Produkte behalten
Eleonora JunitzGericht kippt BLE-Verbot: Edeka darf längere Zahlungsfristen für Arla-Produkte behalten
Ein deutsches Gericht hat einen Verbotsbescheid des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegen Edeka aufgehoben. Mit dem Urteil darf der Handelskonzern weiterhin Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für Molkereiprodukte des Lieferanten Arla Foods beibehalten. Es ist das zweite Mal, dass eine BLE-Entscheidung auf Grundlage des Lieferkettengesetzes vor Gericht kassiert wurde.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied Ende 2024 zugunsten von Edeka. Die Richter stellten fest, dass das BLE den Umsatz der Supermarktkette falsch berechnet hatte. Dieser Fehler führte zu einer Überschätzung des Edeka-Umsatzes, wodurch das Unternehmen fälschlicherweise unter die 30-Tage-Zahlungsfrist des Agrar- und Lebensmittelkettengesetzes (AgrarOLkG) fiel.
Edeka hatte mit Arla Foods für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte in den Jahren 2021, 2022 und 2024 Zahlungsfristen von über 49 Tagen vereinbart. Das Gesetz sieht normalerweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen vor – abhängig von der wirtschaftlichen Größe der beteiligten Unternehmen. Das Gericht bestätigte nun, dass die Absprachen zwischen Edeka und dem Molkereilieferanten rechtmäßig seien.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler sich in ihren Geschäften mit Partnern an die gesetzlichen Vorgaben hielten. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte das BLE, es überschreite bei der Durchsetzung wiederholt rechtliche Grenzen. Gleichzeitig warnte er die Behörde vor überzogener Auslegung und betonte, dass eine zu strenge Praxis letztlich die Verbraucher belasten könne. Dem BLE bleibt nun nur noch eine Option: die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass Edeka seine bestehenden Zahlungsvereinbarungen mit Arla Foods fortsetzen kann. Zwei von fünf BLE-Entscheidungen auf Basis des Lieferkettengesetzes wurden damit bereits revidiert. Der Fall unterstreicht, wie entscheidend eine korrekte Umsatzberechnung für die Durchsetzung von Zahlungsfristenregelungen ist.






