25 June 2026, 12:13

Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung lockert Vorgaben für Rechenzentren deutlich

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung lockert Vorgaben für Rechenzentren deutlich

Die deutsche Bundesregierung hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet und damit einige Vorgaben für Unternehmen gelockert. Besonders betroffen sind Betreiber von Rechenzentren, die nun weniger strenge Ziele und längere Fristen einhalten müssen. Sowohl Kritiker als auch Befürworter haben bereits Stellung zu den Anpassungen bezogen.

Nach der überarbeiteten Fassung des Gesetzes haben Rechenzentrumsbetreiber nun vier statt zwei Jahre Zeit, um die Effizienzziele zu erreichen. Zudem entfällt die Pflicht zur Nutzung von Abwärme, wenn vor Ort kein Fernwärmenetz existiert. Die Frist, den gesamten Strombedarf durch erneuerbare Energien auszugleichen, wurde auf das Jahr 2030 verschoben.

Die Verpflichtung zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Ziel des Gesetzes bleibt es, den Energieverbrauch zu senken und Verschwendung in Behörden und Unternehmen zu minimieren.

Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bezeichnete die Reformen als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte hingegen, die Bundesregierung habe es versäumt, Klimaschutz und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.

Die Änderungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass der Gesamtenergieverbrauch in Deutschland seit 1990 laut Umweltbundesamt nahezu unverändert geblieben ist. Rechenzentren, die für ihren hohen Strombedarf und anfallende Abwärme bekannt sind, stehen weiterhin im Fokus des Gesetzes. Die gelockerten Regelungen geben den Betreibern mehr Zeit und Flexibilität, um die neuen Standards umzusetzen.

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