Dreijährige Haftstrafe für Erpressungsversuch an Familie Schumacher
Eleonora JunitzDreijährige Haftstrafe für Erpressungsversuch an Familie Schumacher
Ein Gericht hat einen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er versucht hatte, die Familie Schumacher mit 15 Millionen Euro zu erpressen. Im Mittelpunkt des Falls standen gestohlene private Fotos, Videos und medizinische Unterlagen von Michael Schumacher, dem ehemaligen Formel-1-Weltmeister. Nach eingereichten Berufungen sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft wird der Prozess nun im November fortgesetzt.
Der Erpressungsversuch begann, als ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter mutmaßlich eine Festplatte mit über 900 privaten Bildern und fast 600 Videos der Familie Schumacher stahl. Die Täter gelangten zudem an die digitalisierten Krankenakten Michael Schumachers, die seit seinem schweren Skiunfall 2013 unter Verschluss gehalten werden. Die Familie wurde daraufhin erpresst: Entweder sie zahlten 15 Millionen Euro, oder das Material würde veröffentlicht werden.
Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Hauptangeklagten wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall. Sein Sohn, der bei der Tat half, erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldbuße von 1.200 Euro. Die Festplatte mit den gestohlenen Daten wurde jedoch nie gefunden.
Die Familie Schumacher setzt sich dafür ein, dass der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter als Gehilfe und nicht als Mittäter verurteilt wird. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt, weshalb eine neue Verhandlung ansteht. Zwischen dem 14. November und Anfang Dezember sind fünf Verhandlungstermine anberaumt.
Der Prozess wird Mitte November wiederaufgenommen, weitere Termine sind bis Dezember geplant. Die verschwundene Festplatte bleibt ein zentrales Problem, da sie nach wie vor die privaten Daten der Familie enthält. Das Ergebnis der Berufungsverfahren könnte entscheiden, ob der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter mit härteren Strafen rechnen muss.






