Drei Gleisgänger stoppen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten
Eleonora JunitzDrei Gleisgänger stoppen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Gleisanlagen nahe der Müngstener Brücke erwischt
Am Sonntag, dem 8. März, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie sich unerlaubt auf den Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Verhalten zwang die Behörden, den Zugverkehr für über 40 Minuten einzustellen, während Einsatzkräfte zum Ort des Geschehens ausrückten. Der Vorfall hat inzwischen rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen und könnte für die Verantwortlichen mit hohen Kosten verbunden sein.
Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind in der Nähe der Gleise bemerkt. Bereits um 12:09 Uhr wurde die Strecke vorsorglich gesperrt und blieb bis 12:50 Uhr geschlossen, während Polizei und Feuerwehr die Lage unter Kontrolle brachten. Im Einsatz waren die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizeidirektion sowie Feuerwehren aus Solingen und Remscheid.
Die beiden Erwachsenen behaupteten später, ihre Navigations-App habe sie auf die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass Verbotszeichen stets zu beachten seien. Gegen die beiden Erwachsenen wurden ordnungsrechtliche Verfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Die Kosten für den Polizeieinsatz belaufen sich allein auf 99,60 Euro.
Die Stadt Solingen hat bereits einen offiziellen Kostenbescheid nach dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz erlassen. Die Gesamtausgaben der Solinger Feuerwehr beliefen sich auf etwa 656 Euro, wobei die Stadt von jedem der beteiligten Erwachsenen 118,50 Euro fordert. Die Wuppertaler Polizeidirektion treibt unterdessen ihre eigenen Gebühren ein, doch das Verfahren befindet sich noch in der Anhörungsphase. Die Stadt Remscheid prüft noch, ob weitere Kostenforderungen geltend gemacht werden, hat jedoch noch keinen Entscheidungszeitpunkt festgelegt.
Der Vorfall verursachte erhebliche Behinderungen im Schienenverkehr und löste mehrere Kostenerstattungsforderungen der Einsatzkräfte aus. Die Behörden machten deutlich, dass leichtsinniges Verhalten in der Nähe von Bahnanlagen schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Der Fall wird nun über verwaltungsrechtliche und juristische Kanäle weiterverfolgt, während die Behörden versuchen, ihre Auslagen zurückzuerhalten.






