Bundesrat fordert schärfere Tierschutzregeln für Lebendtierexporte aus der EU
Ortrun SteinbergBundesrat fordert schärfere Tierschutzregeln für Lebendtierexporte aus der EU
Der Bundesrat drängt auf strengere Tierschutzbestimmungen bei Lebendtierexporten in Länder außerhalb der EU. Am 26. September 2025 verabschiedete er eine Entschließung, die klarere EU-Vorschriften und eine konsequentere Durchsetzung fordert. Der Vorstoß folgt auf Befürchtungen, dass die aktuellen Maßnahmen Leiden während des Transports nicht ausreichend verhindern.
Die von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Resolution deckt Schwächen in den bestehenden Schutzmechanismen auf. Den Behörden fehlen derzeit die Befugnisse, um Verstöße gegen den Tierschutz bei Tiertransporten zu unterbinden. Zudem stellte der Bundesrat eine Entscheidung aus dem Jahr 2023 infrage, mit der bilaterale tierärztliche Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Zuchttieren zurückgezogen wurden – deren Wirksamkeit wird angezweifelt.
Nach den neuen Forderungen soll die EU-Kommission das Recht erhalten, bei Verstößen gegen Standards Ermittlungen einzuleiten und Exporte zu verbieten. Künftige tierärztliche Bescheinigungen müssten verbindliche Tierschutzkriterien enthalten. Darüber hinaus besteht der Bundesrat darauf, dass Exporte nur dann genehmigt werden dürfen, wenn das Zielland den WOAH-Terrestrischen Tierschutzcode einhält.
Ziel des Vorschlags ist es, Schlupflöcher zu schließen, die eine schlechte Behandlung der Tiere während langer Transportwege ermöglichen. Verschärfte Kontrollen und rechtlich verbindliche Regeln sollen für alle Exporte aus der EU gelten.
Die Resolution legt konkrete Schritte fest, um die Bedingungen für exportierte Tiere zu verbessern. Wird sie umgesetzt, würde die EU die Einhaltung der Vorschriften durch Inspektionen und Exportverbote durchsetzen. Die Forderungen des Bundesrates gehen nun an die Europäische Kommission zur Prüfung.






