17 March 2026, 12:18

Bergisch Gladbach startet Abriss des alten Industriegeländes an der Sander Straße

Ein großes Gebäude wird inmitten einer Straße abgerissen, umgeben von einem Metallzaun, Fahrzeugen, Gras, einem Schild, einer Fahne, Pfählen, einem Kran, Bäumen und einem bewölkten Himmel.

Bergisch Gladbach startet Abriss des alten Industriegeländes an der Sander Straße

Die Stadt Bergisch Gladbach hat das ehemalige Industriegelände an der Sander Straße 37–47 übernommen. Das Areal, auf dem einst ein metallverarbeitender Betrieb ansässig war, stand seit der Schließung im Jahr 2020 leer und verfiel zusehends. Nun haben die Abrissarbeiten begonnen – der erste Schritt eines möglichen Umnutzungskonzepts.

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Die Stadt erwarb das Grundstück Anfang 2026 nach Jahren des Leerstands. Vor dem Kauf bestätigten ein geotechnisches Gutachten und statische Untersuchungen den Zustand der Gebäude. Der Verkäufer bleibt für den Rückbau verantwortlich und muss alle notwendigen Genehmigungen einholen, bevor die vollen Nutzungsrechte an das Land übergehen.

Fachfirmen leiten derzeit die Demontage der alten Bausubstanz und überwachen den Prozess. Zu ihren Aufgaben gehört die Kontrolle der Böschungsstabilität sowie der Schutz benachbarter Grundstücke und Straßen vor möglichen Schäden. Neue Erkenntnisse während der Arbeiten werden umgehend bewertet, um die Einhaltung von Sicherheits- und Vertragsstandards zu gewährleisten.

Das Gelände fällt unter § 34 des Baugesetzbuchs und ist als unbeplanter Innenbereich ausgewiesen. Diese Einstufung ermöglicht eine spätere Bebauung, sofern sie sich in das bestehende Ortsbild einfügt. Zwar steht noch keine endgültige Entscheidung fest, doch deuten Stadtvertreter an, dass dort langfristig eine neue Grundschule entstehen könnte.

Die Stadt legt Wert auf Transparenz und will klare Pläne entwickeln, bevor sie die Bürger einbindet. Gespräche mit der örtlichen Gemeinschaft sollen folgen, sobald eine solide Grundlage für das Projekt geschaffen ist.

Die vollständige Übertragung des Grundstücks erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und der Räumung von Altlasten. Bis dahin bleibt der Verkäufer für den Abriss verantwortlich. Die langfristige Vision der Stadt für das Areal hängt von weiteren Untersuchungen und dem Feedback der Öffentlichkeit ab.

Quelle