05 June 2026, 16:01

AfD-Streit eskaliert: Befangenheitsantrag gegen Richter im Schramm-Verfahren

AfD NRW beantragt Ablehnung eines Richters im Schramm-Fall

AfD-Streit eskaliert: Befangenheitsantrag gegen Richter im Schramm-Verfahren

In den laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September beim Landesparteigericht. Darin wird argumentiert, dass Bedenken hinsichtlich einer möglichen Voreingenommenheit Schramm nicht von der Hand zu weisen seien – insbesondere wegen seiner Verbindungen zu zentralen Personen und seines militärischen Werdegangs.

Im Mittelpunkt des Antrags steht die enge Beziehung zwischen Schramm und dem Richter Hartmut Beucker. Beucker führte das Aufnahmegespräch mit Schramm und unterzeichnete später dessen Mitgliedschaftsempfehlung. Zudem ist Beucker Mitglied der AfD-Landtagsfraktion, was weitere Zweifel an seiner Unparteilichkeit in diesem Fall aufkommen lässt.

Schramm selbst weist die Vorwürfe einer parteiischen Haltung zurück und bezeichnet das Verfahren als ideologisch motiviert. Seine Kritiker verweisen hingegen auf seinen Einsatz in der ukrainischen Armee gegen Russland als mögliche Quelle für Befangenheit. Der Antrag erwähnt zudem seine langjährige Freundschaft mit dem AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler, der Schramm seit Jahren als „guten Freund“ bezeichnet.

Auch Schrammms Rolle im lokalen AfD-Verband trägt zu den Bedenken bei. Der Landesvorstand argumentiert, dass diese persönlichen und beruflichen Verflechtungen in Kombination mit seiner militärischen Vergangenheit ein nicht zu vernachlässigendes Risiko für Voreingenommenheit darstellen. Der Antrag betont, dass die Gründe für eine Ablehnung Beuckers gewichtig seien und nicht ignoriert werden dürften.

Das Parteigericht wird den Antrag nun prüfen und entscheiden, ob Beucker von dem Verfahren ausgeschlossen werden soll. Sollte der Antrag stattgegeben werden, könnte dies die Fairness des Ausschlussverfahrens gegen Schramm beeinflussen. Die Entscheidung hängt davon ab, ob das Gremium die vorgebrachten Beweise für eine Befangenheit als ausreichend erachtet, um Beucker tatsächlich abzulehnen.

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