Ab Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte für Ärzte und Apotheken Pflicht
Eleonora JunitzAb Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Das neue System soll Medikationsfehler verringern und die Sicherheit bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln erhöhen. Apotheken in Dortmund begrüßen die Umstellung bereits als Schritt zu einer besseren Patientenversorgung.
Die ePA bietet einen klaren Überblick über alle von verschiedenen Fachärzten verschriebenen und abgegebenen Medikamente. Zudem hilft sie, gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu vermeiden. Die Patienten behalten die Kontrolle über ihre Daten und können über die App ihrer Krankenkasse oder deren Anbieter den Zugriff bestimmter Einrichtungen sperren.
Apotheken erhalten im Rahmen des Systems künftig mehr Aufgaben. Ab dem nächsten Jahr dürfen sie eigene Einträge in die Medikationsliste der ePA ergänzen. Bereits jetzt können sie mithilfe der Gesundheitskarte eines Patienten drei Tage lang E-Rezepte und Abgabedaten einsehen.
Trotz der Vorteile gibt es noch Herausforderungen. Die Telematikinfrastruktur, die die ePA und E-Rezepte unterstützt, weist weiterhin technische Probleme auf. Diese müssen behoben werden, bevor das System reibungslos funktioniert. Apotheken – wie auch Ärzte – gehen vertraulich mit sensiblen Daten um und nutzen sie, um die Gesundheit der Patienten zu verbessern.
Die verpflichtende Einführung der ePA beginnt im Oktober 2025. Dann müssen alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen das System für ein sicheres Medikationsmanagement nutzen. Patienten behalten das Recht, den Zugriff auf ihre Akten einzuschränken – so bleibt ihre Privatsphäre gewahrt, während gleichzeitig Behandlungsrisiken sinken.






